Das Fundament
So wie ein Haus auf Säulen steht, ruht die Glaubenspraxis im Islam auf fünf Grundpflichten. Auf Türkisch heißen sie „İslam'ın şartları“, auf Arabisch „Arkān al-Islām“. Der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) hat sie in einem bekannten Ausspruch so zusammengefasst: „Der Islam ist auf fünf (Säulen) gebaut: dem Bezeugen, dass es keinen Gott gibt außer Gott und dass Muhammad der Gesandte Gottes ist, dem Verrichten des Gebets, dem Geben der Zakat, der Pilgerfahrt und dem Fasten im Ramadan.“ (sinngemäß, überliefert bei Buchari und Muslim)
Diese Darstellung folgt der hanafitischen Rechtsschule, wie sie Diyanet lehrt. Unser Hoca erklärt dir alles gern persönlich.
1. Das Glaubensbekenntnis (Şehadet)
Am Anfang steht das Bekenntnis zu dem einen Gott und zu Seinem Gesandten:
„Aschhadu an lā ilāha illallāh, wa aschhadu anna Muḥammadan ʿabduhū wa rasūluh.“ – „Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah, und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist.“
2. Das Gebet (Namaz)
Fünfmal am Tag wenden sich Musliminnen und Muslime im Gebet Gott zu – in der Morgendämmerung, mittags, nachmittags, nach Sonnenuntergang und in der Nacht. Wann genau, wie oft und wie gebetet wird, erklären wir im nächsten Beitrag dieser Reihe.
3. Das Fasten im Ramadan (Oruç)
Im Monat Ramadan verzichten Fastende von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang auf Essen, Trinken und alles, was das Fasten bricht. Im Koran heißt es sinngemäß: „O ihr, die ihr glaubt, euch ist das Fasten vorgeschrieben, wie es denen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werdet.“ (Sure 2, Vers 183)
4. Die Zakat (Zekât)
Wer über das Lebensnotwendige hinaus ein bestimmtes Mindestvermögen (Nisab) ein Mondjahr lang besitzt, gibt jedes Jahr ein Vierzigstel davon – also 2,5 Prozent – an Bedürftige und die anderen im Koran genannten Gruppen. Die Zakat reinigt das Vermögen und stärkt den Zusammenhalt.
5. Die Pilgerfahrt (Hac)
Einmal im Leben pilgert nach Mekka zur Kaaba, wer gesundheitlich und finanziell dazu in der Lage ist. Im Koran heißt es sinngemäß: „Und Gott gegenüber ist den Menschen die Pilgerfahrt zum Haus eine Pflicht – für jeden, der dazu einen Weg finden kann.“ (Sure 3, Vers 97)
Zu jeder dieser Säulen erscheint in den kommenden Wochen ein eigener Beitrag.
- Diyanet İşleri Başkanlığı: İlmihal I – İman ve İbadetler
- Sahih al-Buchari Nr. 8; Sahih Muslim Nr. 16
- Koran, Sure 2 (al-Baqara), Vers 183; Sure 3 (Āl ʿImrān), Vers 97
