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Islamische Trauung (Nikah) in der Hamidiye Moschee

Die islamische Trauung (Nikah) ist in unserer Moschee kostenlos – nach der standesamtlichen Eheschließung. Voraussetzungen, Zeugen, Mahr und Ablauf im Überblick.

Familie17. Oktober 2026
Zeichnung: zwei Ringe, ein Blumenstrauß und eine Urkunde

Ehe – ein Zeichen von Liebe, Barmherzigkeit und Verantwortung

Allah beschreibt die Ehe im Qur’an als eines Seiner Zeichen: Er hat Ehepartner füreinander geschaffen, damit sie beieinander Ruhe und Geborgenheit finden, und zwischen ihnen Liebe und Barmherzigkeit gesetzt (Qur’an, Ar-Rūm 30:21).

Auch der Prophet Muhammad ﷺ ermutigte insbesondere junge Menschen, die dazu in der Lage sind, zu heiraten: „Ihr jungen Leute! Wer von euch heiraten kann, der soll heiraten …“ (Sahih al-Bukhari, Nr. 5066)

Die Ehe ist im Islam eine verantwortungsvolle Verbindung zweier Menschen. Sie gründet auf gegenseitigem Einverständnis, Respekt, Treue, Verantwortung, Barmherzigkeit und dem Willen, das gemeinsame Leben im Bewusstsein gegenüber Allah zu gestalten.

Unsere Moschee möchte insbesondere junge volljährige Menschen ermutigen, im Rahmen ihrer persönlichen und finanziellen Möglichkeiten einen geeigneten Lebenspartner zu wählen und den Weg der Ehe verantwortungsvoll zu gehen. Der Prophet ﷺ verband seine Empfehlung zur Heirat ausdrücklich mit der persönlichen Fähigkeit und den jeweiligen Möglichkeiten.

Islamische Trauung in unserer Moschee

Unsere Moschee unterstützt Paare auf dem Weg zur Ehe, berät bei der Vorbereitung und organisiert die islamische Trauung (Nikah).

Die Durchführung der islamischen Trauung in unserer Moschee ist kostenlos.

Die Trauung erfolgt nach den islamischen Grundsätzen, die unserer Moscheearbeit zugrunde liegen. Vor dem Termin werden die erforderlichen Voraussetzungen gemeinsam mit dem Paar abgestimmt.

Die freie Zustimmung beider Ehepartner ist für uns selbstverständlich. Der Prophet ﷺ betonte ausdrücklich, dass eine Frau nicht ohne ihre Zustimmung verheiratet werden darf (Sahih al-Bukhari, u. a. Nr. 6970).

Standesamtliche Eheschließung

Eine islamische Trauung allein begründet in Deutschland grundsätzlich keine staatlich anerkannte Ehe. Nach deutschem Recht wird die Ehe grundsätzlich vor dem Standesamt geschlossen (§ 1310 BGB).

Aus diesem Grund führt unsere Moschee eine islamische Trauung ausschließlich nach einer bereits erfolgten standesamtlichen Eheschließung durch.

Vor dem Nikah ist daher die Eheurkunde bzw. ein entsprechender amtlicher Nachweis über die bereits erfolgte zivilrechtliche Eheschließung vorzulegen. Bitte stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen vorab mit uns ab.

Zeugen und Mahr

Für die von unserer Moschee durchgeführte islamische Trauung sind mindestens zwei geeignete Zeugen erforderlich. Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Zeugen werden vorab mit dem Imam geklärt.

Zur islamischen Ehe gehört außerdem die Brautgabe – Mahr (arabisch: المهر / الصداق, türkisch: mehir). Der Mahr ist ein Recht der Braut. Allah sagt im Qur’an, dass den Frauen ihre Brautgabe bereitwillig gegeben werden soll (Qur’an, An-Nisāʾ 4:4).

Höhe, Art und gegebenenfalls Zeitpunkt der Übergabe des Mahr sollen zwischen Braut und Bräutigam vor der islamischen Trauung gemeinsam und eindeutig vereinbart werden. Der Mahr soll den jeweiligen Möglichkeiten entsprechen und die Eheschließung nicht unnötig erschweren.

Vorgespräch und Kontakt

Weitere Einzelheiten der islamischen Trauung – beispielsweise Fragen zum Wali oder zu besonderen persönlichen Umständen – werden im Vorgespräch mit dem Imam geklärt.

Für einen Termin und die Abstimmung der Unterlagen schreiben Sie uns an info@hamidiye-frankfurt.de oder sprechen Sie uns in der Moschee an.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden oder eine entsprechend qualifizierte Beratungsstelle.

Quellen
  • Qur’an, Sure 30 (ar-Rūm), Vers 21; Sure 4 (an-Nisāʾ), Vers 4
  • Sahih al-Bukhari Nr. 5066; Nr. 6970
  • § 1310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Angaben des Vorstands der Hamidiye Moschee (Oktober 2026)

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