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Todesfall & islamische Bestattung

Im Todesfall sind wir für Sie da: Begleitung, Totengebet, Hilfe bei Bestattung und Überführung – ehrenamtlich und kostenlos durch die Hamidiye Moschee.

Gemeinde17. Oktober 2026
Mihrab im Gebetsraum der Hamidiye Moschee

Im Todesfall sind wir für Sie da

Der Tod eines Menschen ist für Angehörige eine schwere und häufig auch organisatorisch belastende Situation.

Als islamische Gemeinde verstehen wir die Begleitung von Verstorbenen und ihren Angehörigen als wichtigen Bestandteil unserer religiösen und gesellschaftlichen Verantwortung.

Wenn ein Angehöriger verstorben ist, können Sie sich vertrauensvoll an unseren Imam oder an den Vorstand wenden.

Unsere Unterstützung durch die Moschee erfolgt ehrenamtlich und kostenlos.

Was wir unterstützen können

Im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen wir insbesondere bei:

  • der ersten Orientierung nach einem Todesfall
  • religiösen Fragen zur islamischen Bestattung
  • der Kontaktaufnahme mit geeigneten Bestattungsunternehmen
  • der Abstimmung des islamischen Totengebets
  • organisatorischen Fragen rund um eine Bestattung
  • der Kontaktaufnahme bei einer gewünschten Überführung ins Ausland
  • der Begleitung und Unterstützung der Angehörigen

Unsere Moschee erhält für die Vermittlung zu Bestattungsunternehmen keine Provision oder sonstige Vergütung.

Kosten von Bestattungsunternehmen, Fluggesellschaften, Behörden, Friedhöfen oder anderen externen Stellen sind hiervon selbstverständlich nicht umfasst.

Das Totengebet

Das islamische Totengebet – Salāt al-Janāza / Cenaze Namazı / صلاة الجنازة – kann nach vorheriger Abstimmung in unserer Moschee verrichtet werden.

Das Totengebet gehört zu den wichtigen gemeinschaftlichen Pflichten im Islam und ist zugleich Ausdruck des Gebets, der Würde und der Anteilnahme gegenüber dem Verstorbenen und seinen Angehörigen.

Termine und organisatorische Einzelheiten werden mit dem Imam beziehungsweise dem Vorstand abgestimmt.

Totenwaschung

Unsere Moschee verfügt derzeit nicht über einen eigenen Raum für die rituelle Totenwaschung.

Die islamische Totenwaschung – Ghusl al-Mayyit / Gasil / غسل الميت – erfolgt daher in hierfür geeigneten Einrichtungen beziehungsweise über entsprechende Bestattungsunternehmen.

Dabei sind selbstverständlich sämtliche gesetzlichen, hygienischen und behördlichen Vorgaben einzuhalten.

Unsere Moschee kann bei der Suche und Kontaktaufnahme zu entsprechenden Stellen behilflich sein, führt jedoch selbst keine Tätigkeiten aus, die einem Bestattungsunternehmen oder einer entsprechend zugelassenen Einrichtung vorbehalten sind.

Überführung ins Heimat- oder Herkunftsland

Manche Familien wünschen, dass ein verstorbener Angehöriger in seinem Heimat- oder Herkunftsland bestattet wird. Auch hierbei können wir im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen.

Wir helfen insbesondere bei der Kontaktaufnahme zu geeigneten Bestattungsunternehmen und bei der organisatorischen Abstimmung mit den beteiligten Stellen.

Diese Unterstützung erfolgt unabhängig von der Nationalität oder ethnischen Herkunft des verstorbenen Menschen.

Die eigentliche Überführung wird ausschließlich durch entsprechend befugte Unternehmen und zuständige Stellen durchgeführt.

Gesetzliche Vorgaben haben Vorrang

Bei allen Bestattungsfragen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sowie die jeweiligen landesrechtlichen, kommunalen, hygienischen und behördlichen Vorschriften.

Religiöse Wünsche können nur innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens umgesetzt werden.

Unsere Gemeinde führt keine Handlungen durch, die gesetzlichen Vorgaben, behördlichen Anordnungen oder erforderlichen Genehmigungen widersprechen.

Keine gewerbliche Tätigkeit

Unsere Unterstützung ist eine ehrenamtliche Gemeindeleistung. Wir betreiben kein Bestattungsunternehmen und bieten keine gewerblichen Bestattungsleistungen an.

Wo Fachunternehmen oder behördliche Stellen erforderlich sind, arbeiten die Angehörigen unmittelbar mit den jeweiligen Anbietern und Institutionen zusammen.

Unsere Aufgabe besteht vor allem darin, zuzuhören, Orientierung zu geben, religiös zu begleiten und bei der Kontaktaufnahme zu geeigneten Stellen zu unterstützen.

Besondere finanzielle Notlage

Grundsätzlich übernimmt unsere Gemeinde keine allgemeinen Bestattungs- oder Reisekosten und zahlt keine frei verfügbaren Geldbeträge aus.

In einer außergewöhnlichen persönlichen Härtesituation kann das nach der Vereinssatzung zuständige Gremium im Einzelfall prüfen, ob eine konkrete notwendige Leistung unmittelbar übernommen werden kann. Dies könnte beispielsweise eine direkt gebuchte Reise zu einer Beerdigung oder eine direkte Zahlung an einen Dienstleister sein.

Eine solche Unterstützung ist eine freiwillige Einzelfallentscheidung. Sie erfolgt ausschließlich nach vorherigem Beschluss des zuständigen Gremiums. Es besteht darauf kein Anspruch und es erfolgt grundsätzlich keine Barauszahlung.

Trauer und seelsorgerische Begleitung

Mit dem Tod eines Menschen endet unsere Unterstützung nicht.

Trauer kann Wochen, Monate oder wesentlich länger andauern. Angehörige können sich deshalb auch nach der Beerdigung an den Imam oder den Vorstand wenden.

Wir können zuhören, religiös begleiten und gegebenenfalls dabei helfen, geeignete weiterführende Unterstützung zu finden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Seelsorge & Hilfe in Notlagen“ (unten verlinkt).

Bei schweren psychischen Krisen ersetzt ein Gespräch in unserer Moschee keine medizinische, psychiatrische, psychologische oder psychotherapeutische Behandlung.

Ehrenamtlich aus Verantwortung

Die Begleitung von Menschen in Todesfällen, die Organisation von Totengebeten, die Hilfe bei Bestattungsfragen und die Unterstützung trauernder Angehöriger gehören seit Jahrzehnten zur Arbeit vieler Moscheegemeinden.

Auch unsere Gemeinde und ihre Mitglieder übernehmen solche Aufgaben seit mehr als drei Jahrzehnten ehrenamtlich, unentgeltlich und ohne persönlichen Eigennutzen. Wir verstehen dies als Teil unserer Verantwortung gegenüber den Menschen und gegenüber Allah.

Kontakt im Todesfall

Unseren Imam und den Vorstand erreichen Sie persönlich in der Moschee oder per E-Mail an info@hamidiye-frankfurt.de.

Bitte teilen Sie uns bei der ersten Kontaktaufnahme insbesondere mit:

Name des Verstorbenen, Zeitpunkt und Ort des Todes, Ansprechpartner der Familie sowie eine Telefonnummer für Rückfragen.

Weitere persönliche Informationen können anschließend vertraulich besprochen werden.

Quellen
  • Angaben des Vorstands der Hamidiye Moschee (Oktober 2026)

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